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| Bitte mitmachen: Verstoß gegen Rauchverbot ist Einzeldelikt |
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Liebe aktive Nichtraucher, liebe Mitstreiter, liebe Mithelfer
Krebspatienten, Ärzte, Wissenschaftler, Asthmapatienten, Studenten, deren Angehörige, und zahlreiche freiwillige Helfer haben in den letzten Monaten mehr als 3000 Lokale besucht und zahlreiche Anzeigen durchgeführt. (etwa 80% der besuchten Lokale hatten keinen ausreichenden Nichtraucherschutz). Die Anzeigen wurden österreichweit bei 11 Pressekonferenzen übergeben. Aufgrund unserer Bemühungen hätten wir erwartet, dass zumindest die Lokale in denen das Gesetz jetzt schon gilt (Einkaufszentren, Mehrraumlokale, öffentliche Bereiche...) innerhalb kurzer Zeit rauchfrei sind. Nun, dass das nicht so ist ist jedem von uns schmerzlich bewusst geworden. Trotz mehrfacher Anzeigen wird weiterhin fast überall geraucht. Wir haben uns deshalb neuerlich an das Gesundheitsministerium mit folgender Frage gewandt: Ist ein Verstoß gegen das Rauchverbot ein Einzel- oder ein Dauerdelikt? Antwort: Es ist ein Einzeldelikt, man kann täglich anzeigen. Die Strafhöhe muss rasch ansteigen. Wir haben also den dringenden Verdacht, dass es hier in einigen Fällen zu einem Amtsmissbrauch gekommen ist. Wir haben die Volksanwaltschaft um Aufklärung gebeten. Wir planen nun eine "Aktion scharf" in Einkaufszentren und bitten um Mithilfe. Bitte besucht in den nächsten Tagen und Wochen mehrmals hintereinander Einkaufszentren und schickt uns die Daten. Wir senden die Daten ANONYM an die zuständigenen Gemeindeämter oder Magistrate weiter, und fragen dann auch nach ob tatsächlich Verfahren durchgeführt wurden. Dafür haben wir unter www.rauchersheriff.at ein Email (mit Formular) vorbereitet. Idealerweise besucht ihr die Einkaufszentren / Lokale auch täglich und sendet täglich dieses Email an krebspatient-krebsforum@utanet.at ab. Wir bitten auch um Berichte: Kennt ihr Fälle wo bereits mehrfach das gleiche Lokal angezeigt wurde und sich nichts getan hat? Teilt uns das ebenso über Email mit. Ich weiß, dass inzwischen jeder enttäuscht darüber ist, was man mit uns Nichtrauchern abgezogen hat. Aber diese neuen Informationen haben uns wieder Mut gegeben. Sorgt bitte dafür, dass Stöger und die WKO nicht behaupten können es wäre alles in Ordnung. Schauen wir, dass wir JETZT die Einkaufszentren rauchfrei bekommen! Euer Rauchersheriff - Team |
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Zuletzt bearbeitet von Rauchersheriff am 18.11.2009, 20:29, insgesamt einmal bearbeitet |
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| Hallo K.A.R.I |
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Manche Informationen sind uns bisher erst mündlich zugekommen und warten auf schriftliche Bestätigung.
Wir werden die aber dann auch hier veröffentlichen (mehr über PN) Im Augenblick haben wir mehrere Hinweise, dass Anzeigen nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden. Dem gehen wir (und auch die Volksanwaltschaft) nach. http://kaernten.orf.at/stories/403947/ Nachdem jetzt ein Jahr "neues Tabakgesetz" vergangen ist und sich auch in den Bereichen in denen keine Schonfrist gilt fast NICHTS getan hat haben wir uns entschlossen den Druck zu erhöhen. Nun kann kein Lokalbesitzer mehr behaupten er wusste nichts vom Gesetz. Das was jetzt passiert ist absichtliche Ignoranz. Wir werden Einkaufszentren aufsuchen und notfalls täglich anzeigen. Hier wollen wir um Mithilfe in ganz Österreich bitten. Der Aufwand ist gering: Wir brauchen folgende Daten als Email an krebspatient-krebsforum@utanet.at und leiten Sie ANONYM weiter (wir kopieren die Daten und löschen das Original-Email):
Wenn sich dort nichts ändert könnt ihr daieses Email täglich neu abschicken. lg Euer Rauchersheriff - Team |
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| Antwort des Ministeriums |
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Lieber Herr Erlacher!
Zur Beantwortung Ihrer weiteren Fragen darf ich wie folgt Stellung beziehen: 1.) Ein Verstoß gegen das TabakG ist jeweils als Einzeldelikt anzusehen. 2.) Die Strafen werden mit bis zu 2.000 Euro und im Wiederholungsfall mit bis zu 10.000 Euro für Inhaber (§ 14 Abs. 4) und mit bis zu 100 Euro und im Wiederholungsfall mit bis zu 1.000 Euro für Raucher (§ 14 Abs. 5) festgelegt. Dh bei einem von Ihnen angesprochenen Wiederholungsfall kann die Behörde Verwaltungsstrafen bis zu 10.000 Euro (für Inhaber) bzw. bis zu 1.000 Euro (für Raucher) verhängen. 3.) Wie Sie richtig anführen, ist es eine der Voraussetzung um in den Genuss der Übergangsregelungen der Tabakgesetznovelle 2008, BGBl. I Nr. 120/2008 (§18 Abs. 6 und 7) zu kommen, dass die vom Inhaber beabsichtigten baulichen Maßnahmen zur Schaffung eines gesonderten Raumes ...unverzüglich nach Ablauf des Tages, an dem dieses Bundesgesetz ...kundgemacht worden ist, in die Wege geleitet wurden (§ 18 Abs. 7 Z 3). Gemäß des Erlasses des BMG „Nichtraucherschutz in der Gastronomie“, GZ 22180/086-III/B/6/2008 (veröffentlicht auf der BMG Homepage) war eine diesbezügliche Klärung (betreffend die beabsichtigten baulichen Maßnahmen) bei der zuständigen Bau- oder Feuerpolizei bzw. der Denkmalsschutzbehörde aufgrund des bereits mit 12. August 2008 (teilweise) in Kraft getretenen TabakG so rasch wie möglich (= unverzüglich) vom betroffenen Gastwirt jedenfalls aber noch vor Ablauf des Jahres 2008, in die Wege zu leiten, um die Übergangsfrist für sich geltend machen zu können. Eine gesetzliche Möglichkeit zu überprüfen wer tatsächlich ein Ansuchen gestellt hat und wann es gestellt wurde besteht leider nicht, man kann sich nur den diesbezüglichen Bescheid vom Gastronom (freiwillig) zeigen lassen. Ich hoffe, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten und verbleibe mit freundlichen Grüßen N.N. ---------------------------------------- Bundesministerium für Gesundheit |
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| Liebe Mitstreiter, liebe Helfer |
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Seit einem Jahr gibt es ein neues Tabakgesetz, welches die Opfer des Tabakrauchs zwingt durch Anzeigen die Einhaltung des Gesetzes einzufordern. Wir haben in den vergangenen Monaten durch tausende Anzeigen versucht die Gaststätten rauchfrei zu bekommen. Dass das nicht gelungen ist, ist nun offensichtlich und für uns alle sehr schmerzlich. Wir haben uns deshalb in mehreren Schreiben an das Ministerium, an die Volksanwaltschaft und an die zuständigen Behörden gewandt.
Hier einige Gründe, die die Funktionsfähigkeit des Gesetzes zunichte machten: 1.) Raucher können nicht bestraft werden. (Die Personalien können von uns nicht erhoben werden, die Polizei ist nicht zuständig) 2.) Ob Einzel- Dauer- oder fortgesetztes Delikt ist leider nicht wirklich klar (mangels höchstgerichtlicher Judikatur) ... Gestraft wird also oft nur ein Mal im Monat, wenn die Strafverfügung beeinsprucht wird, dann kann es noch länger dauern 3.) hohe Strafen werden meist nicht verhängt! (zZ sind es meist einige hundert Euro) 4.) Anonyme Meldungen führen zunächst zu einer amtswegigen Erhebung, gestraft wird erst, wenn der Verstoß bewiesen werden kann ... zwischenzeitliche Anzeigen fallen also auch einfach durch 5.) Verfahren können sich lt. AVG bis zu 6 Monate hinziehen. Da das Gesetz also offensichtlich nicht ausreicht, einen funktionierenden Nichtraucherschutz zu garantieren, bleibt uns nur der Weg so gut es geht auf das Totalversagen des Gesetzes aufmerksam zu machen. Die Frage bleibt: Sollen wir weiter Anzeigen? Wir denken es ist notwendig! Minister Stöger ist dabei das Gesetz zu evaluieren, wir werden nun besonders aufmerksam hinsehen. Und wir werden durch Anzeigen unsere eigenen Erhebungen durchführen. Es ist eine Möglichkeit den fehlenden Nichtraucherschutz aufzudecken. Es ist eine Möglichkeit um die Aufmerksamkeit der Medien zu erlangen. Es ist eine Möglichkeit auch die Politiker zu erreichen, denn man hat Nichtraucher an der Nase herumgeführt. Es gibt keinen funktionierenden Nichtraucherschutz! Die Konsequenz ist klar: wir brauchen schleunigst ein neues funktionsfähiges Gesetz WIR BRAUCHEN EIN GENERELLES RAUCHVERBOT! Wir bitten deshalb weiterhin darum, unter www.raucherscheriff.at Lokale zu melden, die das Gesetz nicht einhalten. Besonders wichtig sind Besuche in den Einkaufszentren, da hier bereits jetzt das Gesetz ohne Übergangsregelung gültig ist. Und wir bitten darum das Totalversagen des Gesetzes anzusprechen, wo immer es möglich ist. Schreibt an Politiker und ans Ministerium, schreibt an die EU! Mit der Bitte um aktive Mithilfe Euer Rauchersheriff |
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| Serverprobleme ? Hacker-Attacke ? |
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Im Forum "Rauchersheriff" scheint es seit einiger Zeit Probleme zu geben.
Seit August sind nur insgesamt drei Postings verzeichnet, eines vom 4. September und zwei vom 15. Dezember dieses Jahres. Ich vermute entweder Serverprobleme oder einen Hackerangriff, wobei man wohl nicht lange zu rätseln braucht, aus welchem stinkigen Eck der wohl kommen könnte ... Wäre jedenfalls sehr schade, wenn dieses aktive und informative Nichtraucher-Forum, das einzige in Österreich neben "Rauchfrei Studieren", einschlafen würde. Der Betreiber des Forums "Rauchersheriff", der unermüdliche und aus meiner Sicht sehr bewundernswerte Aktivist Dietmar Erlacher, vor dem ich ganz enormen Respekt habe, scheint erfreulicherweise noch recht aktiv zu sein, wie man aus anderen Quellen erfährt. Aber sein Forum wirkt irgendwie verwaist. Weiß jemand genaueres ? |
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| Serverprobleme |
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Nur eine kaputte Festplatte
und gleichzeitig eine kaputte Backupdatei Klingt nach Tabaklobby, war aber lediglich ein technischer Supergau Wir versuchen die Daten wiederherzustellen, ist aber nicht sicher ob es klappt Sorry |
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Danke für die rasche Aufklärung -
- ich drück euch die Daumen |
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ich halt euch die daumen: denn es wäre schade - die übersicht war gut und ich habe bezüglich bezirken innerhalb des gürtels einiges an input in das sis.info forum gesteckt....
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_________________ ZIVILCOURAGE statt RAUCHGIFTFALLE |
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| Reaktionen auf die letzte Presseaussendung |
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Die letzte Presseaussendung erreichte alle Medien, führende Politiker und Gesundheitssprecher der Parteien:
http://www.pressetext.at/news/091216036/wien-donaustadt-erstes-rauchfreies-wiener-einkaufszentrum/ Hier nochmals der Link zu unseren bisherigen Erfahrungen mit dem Tabakgesetz: http://img.pte.at/files/binary/4805.pdf Die Reaktionen waren erwartungsgemäß Die Grünen unterstützen unser Anliegen zu 100%. Bundeskanzleramt, Gesundheitsministerium und einige Landespolitiker versprachen die Weiterleitung an zuständige Abteilungen. Danke auch für die zahlreichen privaten Rückmeldungen und Anregungen. Wir freuen uns wenn wir von euren eigenen Initiativen, Schreiben und Bemühungen etwas hören. _______________________________________________ Das Gesundheitsministerium spricht (in verschiedenen Schreiben an aktive Nichtraucher) neuerdings auch davon, dass es sich der Nichteinhaltung des Gesetzes durchaus bewusst ist. Tja, und dann schlägt auch die Passivität wieder voll durch (sinngemäße Wiedergabe): Schuld ist die Wirtschaft, das Ministerium kann sich ja auch nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen, eine Gesetzesänderung ist nur dann mehrheitsfähig, wenn auch ein Einvernehmen mit der Wirtschaft besteht... Stöger vermeidet tunlichst klaren Aussagen. Er setzt sich nicht aktiv für den Nichtraucherschutz ein, sondern wartet noch immer. Auch wenn eine Gesetzesänderung unvermeidlich ist, so bestehen für ihn doch Möglichkeiten, dass er 1.) Druck auf andere Politiker ausübt 2.) durch Druck auf die Behörden das bestehende Gesetz besser umsetzt Seine "Evaluierung" kann nur negativ ausfallen. Da er nicht gerade mit genialen Einfällen glänzt ("ich lade alle ein..." die sofort (also innerhalb des gesetzlichen Rahmens) umsetzbar sind, und diese dann zeitgleich mit seinen Ergebnissen an ihn herantragen. z.B.: - Offizielle anonyme Meldestelle für Gesetzesverstöße - Verpflichtende Nachkontrollen bei bereits bekannten Verstößen durch die Behörden - Behandlung der Verstöße als Einzeldelikt (also auch tägliche Strafen müssen möglich sein) - klare Empfehlungen für die Strafhöhe bei Verstößen Wir bitten also auch um eure um Ideen Euer Rauchersheriff - Team |
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| Re: Reaktionen auf die letzte Presseaussendung |
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Mein Bild mag nun von Kabel1 und "achtung Kontrolle" und ähnlichen TV-Formaten geprägt sein, aber in Österreich werden ja Restaurants sicher auch auf ihre Hygiene und sonstigen Sachen überprüft, warum kann da nicht auch gleich auf den Nichtraucherschutz mitüberprüft werden? Das Modell bietet sich doch sehr an, um das gleichzeitig überprüfen zu lassen und auch mit entsprechenden Nachkontrollen falls es beim erstbesuch nicht Gesetzeskonform war. |
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Klingt auch für mich vernünftig.
Zumindest anfangs wird es aber auch die Unterstützung der Polizei brauchen das ist die einzige Möglichkeit, dass man auch die Personalien von Rauchern feststellen lässt, und somit auch hier eine Druckmöglichkeit hat. Zurzeit ist lt. Innenministerium die Bestrafung von Rauchern nicht wirklich möglich (nach einer Eingewöhnungsphase an das Gesetz wird das hoffentlich nur mehr in Ausnahmefällen notwendig werden) |
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| Bitte mitmachen: Verstoß gegen Rauchverbot ist Einzeldelikt |
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