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 | Absolute Priorität für das genaue Studium der WHO-FCTC !! |  |
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| Anmeldungsdatum: 26.12.2009 |
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Verfasst am: 05.02.2010, 15:45 |
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Am 29.Dezember 2005 ist völlig unbemerkt von der gesamten Öffentlichkeit samt "Journaille" im Teil III des Bundesgesetzblattes der Republik Ö. unter der laufenden Nummer 219 das weitaus wichtigste Dokument für unsere weiteren Bemühungen im frei zugänglichen Internet kundgemacht worden: das sogenannte "Rahmen-Übereinkommen der WHO bezüglich Eindämmung des Tabakgebrauches ".... ein extrem unbrauchbarer Titel u nd aufs erste auch völlig unverständlich für über 99% der Bevölkerung.....die englische Version ist leider nicht viel besser, hat aber wenigstens eine gängige Abkürzung. Ich persönlich verwende die viel prägnantere und vollauf zutreffende Abkürzung "TEK" für Tabak-Epidemie-Konvention, analog zur allseits bekannten MRK (Menschen-Rechts-Konvention) sowie zur KRK (Kinder-Rechts-Konvention)........ Liebe Konforisten, hört bitte gut zu : was unsere Bundesregierungen der vergangenen 10 Jahre im Zusammenhang mit d ieser TEK aufgeführt haben, das ist DER GANZ GROSSE SKANDAL !!! Denn seit annähernd nun 10 Jahren versucht die jeweilige BR krampfhaft, zu verhindern ,daß Inhalt, Bedeutung und Auswirkung dieser verbindlichen internationalen Vorgabe im "Volk" ausreichend bekannt wird!! Denn dann wäre für jedermann/jedefrau/jedeskind sofort erkennbar, welch abscheuliche "Gesundheits-Politik" hierzulande gemacht wird.....wie erbärmlich sich die verantwortlichen Politiker und auch die angeblichen "Volksvertreter" aufführen, welche mafiosen Gruppierungen hierzulande nach wie vor den Ton angeben und letztlich: in welche Katastrophe das unausweichlich führen muß vor den Augen aller Welt!!! Kurzum: der gesamte Text dieser TEK auf weit mehr als 30 Seiten ist defacto unmittelbar anwendbares Verfassungsrecht unserer Republik,unmittelbar einklagbar vor allen Zivil-gerichten, unmittelbar anklagbar vor allen Straf-gerichten, unmittelbar einforderbar sogar von jeder Person vor dem Verfassungs-gerichtshof!! Hand aufs Herz: wer von euch hat schon wenigstens 1x ganz genau diese über 30 Seiten durchgelesen, durch-studiert, intensiv inhaliert.....?? Und jetzt auch die dazu ergangenen "LEIT-LINIEN", die fälschlich jetzt von fast allen der bitterbösen EU unterschoben werden.....Liebe Konforisten, audite, ex-audite: ohne gründliches Verständnis dieser absolut rechtsverbindlichen Vorgaben für dieses "Banano-Tschickistan" gibt es keinen wesentlichen Fortschritt, gibt es keine klare Perspektive für einen dauerhaften Erfolg und Durchbruch für unsere Bemühungen um "völlig rauchfreie Umgebungs-Luft" !! Dazu Näheres in lockerer Folge in den nächstn Tagen. Übrigens ist diese TEK doppelt abrufbar unter "ris.bka.gv.at", nämlich im Original als BGBl. (mit weiteren 2 KM bezügl. Geltungsbereich), andererseits als Html-Datei im "Bundes-recht in geltender Fassung" und dort kann auch die Präambel und sämtliche Artikel einzeln aufgesucht und ausgedruckt werden....viel Spaß übers Wochenende......euer SATISESTO !!!
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 | Fortsetzung bezüglich der WHO-FCTC |  |
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Verfasst am: 10.02.2010, 19:52 |
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Vor genau 10 Jahren, also im Winter-Frühjahr 2000, hat die WHO (World Health Organisation) mit den Vorbereitungen für das schon erwähnte Rahmen-Übereinkommen begonnen und am 21.5.2003 wurde die fertige (englische) Fassung auf der 56.Versammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Republik Ö. hat diese Fassung am 28.8.03 in New York unterzeichnet. Bis zum Publik-werden der offiziellen deutschen Fassung verging dann das gesamte Jahr 2004 ungenützt und erst am 26.4.2005 wird in der Parlaments-kanzlei das "Einlangen" registriert. Und zwar zusammen mit der "Regierungs-vorlage" 890/ XXII.GP.,die sich leicht unter www.parlament.gv.at finden läßt, ebenso der dazugehörige "Ausschuß-bericht " 958 vom 25.5.2005. In der darauffolgenden 113.Sitzung des National-rates am Donnerstag, 9.6.2005 wurde die Annahme dieser so bedeutsamen Konvention einstimmig beschlossen, ebenso vom Bundes-rat in seiner 723.Sitzung am Donnerstag, den 23.6. 2005.......... Und dann hat der damalige BP die vorgelegte Übereinkunft unterzeichnet, der Kanzler leistete die erforderliche Gegenzeichnung, ab damit in die Redaktion Bundes-gesetz-blatt, wo dann ganz unauffällig am 29.Dezember 2005 der berühmte Startknopf die offizielle deutsche Version ins Internet freigab.........Dann wurden die Jahre 2006 bis 2008 in beschämender Weise vertrödelt und verplempert mit den uns noch deutlich vor Augen stehenden Manövern und endlosen Herumtricksereien......und dann kam das nun so "wirksame" BGBl.I/12O vom 11.8.2008 mit all den bekannten Folgen, die hier im Forum und auch vielfach woanders tausendfachen Niederschlag gefunden hat. Als Datum des "Inkraft-tretens" der TEK wird im RIS vermerkt der 14.12.2005 und als äußerste Frist für die Umsetzung ist ein Rahmen zeitlicher Art von 5 Jahren von allen Konventions-staaten akzeptiert worden, das heißt also, nur mehr bis zum heurigen 14.Dezember !!! Im Jahre 2007 wurden dann die schon erwähnten "Leit-linien" erarbeitet, die EU hat im Block nun die Konvention samt den LL samt Umsetzungs-Empfehlung publik gemacht und somit ergibt sich nun folgende Möglichkeit von Varianten: 1.Regierungs-vorlage wie üblich mit all den vorgeschriebenen Verfahrens-schritten (derzeit nicht in Sicht)/ 2.Initiativ-antrag von NR-Abgeordneten: war heute erstmals zu hören bezüglich der Grünen (angeblich sogar vom Kettenraucher "Bello" abgesegnet !!!) 3.Volks-begehren: voll im Anmarsch auf facebook, derzeit aber nicht konkret abschätzbar, wie sich das weiterentwickelt. 4.Volks-befragung: wollt ihr den totalen Krieg.....bzw.wollt ihr wieder Hausmeister, Hunde-sicherheit, nächtliche U-Bahn-Fahrten und derlei Wiener Schmäh mehr .....5.Volks-abstimmung: wollt ihr weiterhin Weltmeister sein und bleiben in der Kapno-mania ? 6.Radikal-aktion des VfGH mit unverzüglicher Aufhebung aller Ausnahme- und Übergangsbestimmungen im geltenden TabakG : das wäre die allerbilligste Lösung und lasset uns beten, daß Gerhart Holzinger baldigstdie gesamte Nation in Ekstase versetzt mit einem "bahnbrechenden Erkenntnis" der Hermelinträger am Judenplatz 11 !!! Soweit SATISESTO !!! aktuell aus Salzburg, für weitere Hochspannung ist sicher gesorgt.
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 | Notizen zur NR-Sitzung vom 9.Juni 2005 (WHO-FCTC) |  |
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Verfasst am: 13.02.2010, 11:53 |
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Um wichtige aktuelle Zusammenhänge besser verständlich machen zu können, muß ich euch nun das amtliche Protokoll der schon erwähnten 113.Sitzung des National-rates vom 9.6.05 aufblättern (übrigens leicht auffindbar unter "parlament.gv.at"). Dort findet sich auf den Seiten 101 bis 103 der glorreiche Auftritt der damaligen Gesundheits-ministerin Maria RAUCH-KALLAT mit geradezu umwerfenden Behauptungen und Feststellungen: exakt um 14 Uhr 10 startet ihre epochale Wortspende mit dem altbekannten Bibel-zitat: "der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach" (betreffend das vorgängige Geständnis des grünen Kettenrauchers GRÜNEWALD, so nebenbei auch Arzt.....)Dann referiert sie sehr zutreffend von der "großen Geißel der Menschheit", weiters von der "nachhaltigen Schädigung von Nichtrauchern", und dann kommt es aber geradezu faustdick daher:" Ich bin von Vertretern anderer Länder in Europa gefragt worden, auch bei der General-versammlung der WHO: wie steht es denn bei Ihnen mit der Ratifizierung? darauf habe ich gesagt: Die Ratifizierung ist nächsten Monat. Dann ist die Frage gefolgt: Und wann werden Sie es UMSETZEN ? Worauf ich gesagt habe: UMGESETZT HABEN WIR ES SCHON IM VERGANGENEN DEZEMBER.....Sie waren völlig erstaunt darüber " Und wir "Nach-kommen" sind das jetzt (fast 5 Jahre später !!!) noch weitaus mehr.... denn von wirksamer "UM-SETZUNG" ist weit und breit keine Spur zu finden !!! Dann redet sie weiter vom "vernünftigen" österr. Weg im Vergleich zum (also unvernünftigen) "militanten" irischen und italienischen Weg....Weiters dann wird erwähnt , daß sich sogar die Hofburg- verwaltung nicht an das TabakG hält bei Veranstaltungen, daß es auch im Parlament schwierig genug war, das parlamentarisch beschlossene Gesetz auch wirksam durchzusetzen gegen die mächtige Tabak-Lobby im Parlamentsgebäude einschließlich Cafeteria.....mit furiosem Zwischenruf von Partik-Pable: NUR NICHT ZU MILITANT !!!....die Minister-rede klingt friedlich aus mit Hinweis auf den durchaus unerwünschten KRIEG der Nichtraucher gegen die Raucher... sowie mit beschwörendem Herbeirufen der vielbemühten FRIEDLICHEN KO-EXISTENZ......Und am allerwichtigsten ist mir, daß Kinder geschützt sind....exakt um 14Uhr 17 ist vermerkt Ende der ministeriellen mündlichen Enuntiationen.....liebe aktuelle Konforisten (ich hoffe sehr, darunter befindet sich auch aktuelles BMG-Personal !), habt ihr das kapiert: unsere jeweiligen "Gesundheits-minister" leiden offensichtlich unter extremen Störungen ihrer Wahrnehmungs-organe und sehen Dinge, die wir alle nicht sehen können. Das könnte auch so manche Äußerungen unseres derzeitigen BMG erklären....es besteht also nicht nur dringender exkutiver "Handlungs-bedarf", sondern auch "BE-HANDLUNGS-BEDARF bei diversen obersten Staatsorganen !!
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 | Weitere Fortsetzung betreffend die Tabak-Epidemie-Konvention |  |
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Verfasst am: 16.02.2010, 16:41 |
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Nun möchte ich euch, liebe Konforisten, nochmals einladen auf eine Zeit-reise: am 29.Dezember 2005 ist also dieses überaus wichtige Dokument im "Rechts-informations-system" des hiesigen Bundes-kanzler-amtes im schier grenzenlosen world wide web zur völlig freien Abfrage für jedermann/jedefrau/jedeskind weltweit kundgemacht worden. Nach sehr sorgfältiger Auswertung der gesamten Jahre 2006 bis 2009 und unmittelbar anschließend auch des heurigen Verlaufes bis dato erhärtet sich für mich der Verdacht, daß kein einziger Abgeordneter im National- und auch Bundes-rat, kein einziger Landes-sanitäts-direktor, kein einziger Bezirks-amts-arzt, kein einziger Sprengel-arzt jemals dieses Dokument mit seinen insgesamt 5 + 37 = 42 Seiten jemals genau gelesen und "inhaliert" hat, wie man das bekanntlich mit jeder wirksamen Medizin machen muß...........Ja es besteht sogar der durchaus begründete Verdacht, daß unser derzeitiger amtierender BMG Alois ebenfalls noch nie das gesamte BGBl.III Nr.219/2005 im erforderlichen Ausmaß in Anspruch genommen hat, denn sonst würden seine Äußerungen der vergangenen Wochen und Monate wohl völlig anders verlaufen sein...........Muß nun etwa gar SATISESTO !!! höchstpersönlich im BMG Radetzkystraße 2 erscheinen und dort lautstarke volksöffentliche Vorlesung aus obzit. BGBl. abhalten ? Oder sollten wir unseren eher unscheinbaren Bundes-Minister für Volks-Gesundheit geradezu nötigen , hier im IDEEN-FORUM tagtäglich zu berichten, welche Fortschritte er macht bei der Lektüre dieser 42 Seiten, einschließlich der jüngst veröffentlichten Leit-Linien 2007 und der "vor-gespannten "EU-Empfehlung C 296 vom 30.11.09 ? Oder sollten wir "PROTAGONISTEN" selbst subsidiär dem Obersten Organ der kapnomanischen Republik diese Last abnehmen ? .......nach einer gehörigen Pause mit Jause wird Satisesto weitere Vorschläge machen und Überlegungen offenbaren....
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 | Die markerschütternde PRÄ-AMBEL der WHO-FCTC |  |
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| Anmeldungsdatum: 26.12.2009 |
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Verfasst am: 16.02.2010, 18:21 |
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Die weltweite Konferenz der bezughabenden Vertrags-staaten hat also bereits am 21.Mai 2003 in GENF in den Anfang der gemeinsamen Erklärung die programmatische Entschlossenheit ausgedrückt "ihrem Recht auf Schutz der öffentlichen Gesundheit "PRIORITÄT" einzuräumen. Dann ist sogleich wörtlich die Rede von der TABAK-EPIDEMIE und den verheerenden weltweiten gesundheitlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Folgen des Tabak-konsums und auch des Passiv-Rauchens, von den geradezu tödlichen Bedrohungen durch diese Pandemie ...........und was erleben wir hierzulande in der Republik KAPNOMANISTAN Tag für Tag aufs Neue: "Interessens-vertreter " verschiedenster Ausprägung , Journalisten, Politiker, ja sogar Ärzte aller nur erdenklichen Richtungen verharmlosen nach wie vor die Tabak-Epidemie als: Genuß, Vorliebe, Angewohnheit, Kultur-erscheinung, Freiheits-Ausübung, Lebens-weise, persönliche Schwäche, und derlei mehr völlig deplaziertes Gerede ! Renommierte sogenannte Rechts-anwälte plädieren in aller Öffentlichkeit für die Übertretung der gesetzlichen Nichtraucher-Schutzbestimmungen in EKZ, in Kino-zentren, in Tank-stellen, in Veranstaltungs-Räumen, in Verhandlungs-Räumen, in Gerichts-gängen, in Foyers und Entrees diversester Einrichtungen und Betriebe............Damit will ich sagen: in der mehrheitlichen Öffentlichkeit hierzulande hat noch immer kein wesentliches Umdenken stattgefunden ! Meine tagtägliche tausendfache Erfahrung : weit über 90 % der gesamten Bevölkerung hat kein verwertbares Wissen über die derzeitige Rechtslage, schwimmt einfach mitdem großen Strom, vermeidet jedwedes Nachdenken, jedweden Aufruhr durch gezielte Nachforschung und Nachfrage und ist auch keineswegs sonstwie zu bewegen, sich um effektiven Nichtraucherschutz zu bemühen....Das heißt also, das zuständige Ministerium ist ziemlich erfolglos und unglaubwürdig mit allen Bemühungen und ist ganz offensichtlich durch diverse Lobbies ziemlich lahmgelegt. ...Was bedeutet das für uns "PROT-AGONISTEN", die wir unseren Auftrag sehr ernst nehmen im Sinne der WHO-Leitlinien , welche Strategie sollten wir nun tatsächlich in Anwendung bringen, um HEUER endlich zu einem ausreichenden ERFOLG zu kommen, welche IDEEN und IMPULSE sollten wir nun konkret suchen und auch ausführen (Nebelkatze im allerersten Beitrag hier im IDEENFORUM)..................
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 | STRIKTES RV BEI VERANSTALTUNGEN nach § 13 TG und § 20 VAG |  |
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| Anmeldungsdatum: 26.12.2009 |
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Verfasst am: 17.02.2010, 20:05 |
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Aus hochaktuellem Anlaß berichtet nun SATISESTO !!! zum speziellen Problemkreis "VERANSTALTUNGEN". Könnt Ihr euch noch erinnern an den großen Aufruhr im Vor-jahr um genau dieselbe Zeit mit all den Ball-veranstaltungen, Gnaschitäten, Festerln etc.weil damals ruchbar wurde, daß ab 1.1.09 nun auch ein ausnahmsloses Rauch-verbot bei allen "gemein-nützigen" Veranstaltungen von Vereinen etc. in Kraft getreten ist durch den neuen § 13 TabakG idF BGBl.I Nr.120/2008.....Ich habe dutzende Zeitungsartikel zu diesem Spezial-thema im Archiv und war schon sehr erstaunt, daß es heuer fast keine Erwähnungen gab.......dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung: ungefähr die Hälfte der Veranstalter und auch der verantwortlichen "Inhaber" geeigneter Räumlichkeiten haben sich "erfolgreich" und eher unauffällig an die Gesetzes-übertretung derart gewöhnt, daß es kaum mehr jemandem auffällt !!....Darf ich nun dazu die "authentische" Rechts-position der zuständigen Oberbehörde BMG berichten: "GEMEINNÜTZIGE VERANSTALTUNGEN NICHT MEHR AUSGENOMMEN - die bis zum Inkrafttreten der TG-Novelle 2008 ausgenommen gewesenen gemeinnützigen Veranstaltungen gemäß § 2 Abs.1 Z 25 Gewerbe-ordnung (z.B. Feuerwehr-feste und -bälle, Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen etc.) sind nunmehr vom Nichtraucherschutz miterfaßt, wenn sie in ortsfesten , geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden und öffentlich zugänglich sind, da es sich dann um öffentliche Orte handelt ."(Zitat Ende) Und bei gewerblichen Veranstaltungen galt ja bereits ab 1.1.2005 das universelle RV in Räumen öffentlicher Orte nach BGBl. I Nr.167/2004......Leider werden beide gesetzlichen Regelungen von ungefähr der Hälfte der Verantwortlichen hartnäckig ignoriert und von den Behörden kaum geahndet. Weiters gilt schon seit 1957 im Bundesland Salzburg der § 20 VAG (Salzburger Veranstaltungsgesetz), der ein feuerpolizeirechtliches RV in gleicher Wirkungsbreite verordnet (im RIS auffindbar !) Im Salzburger "Flachgau" nun gibt es schon seit über 1 Jahr einen ganz kuriosen speziellen "Raucher-Tourismus": weil sich "bessere" Inhaber von Veranstaltungs-stätten an das Gesetz halten und keine "Raucher-Bälle" etc. zulassen, weichen hartnäckige Luftverpester einfach in den Nachbar-ort aus, wo ein raucher-freundlicher Bürgermeister das Sagen hat über die gemeinde-eigene Halle und schon läuft dort der 99. Wilderer-Ball unter dichten Rauchschwaden, während im anderen Ort der Saal leersteht und es "böses Blut" gibt über diese Wettbewerbs-verzerrung.....in den nächsten Tagen wird es hier im Ideenforum wieder eine Strafanzeige vom Typ "Rasiermesser" zu lesen geben mit blitzartigem Durchsetzungserfolg wie in der causa Forum 1 am Salzburger Hauptbahnhof....dort gibt es nun durchgehend frische Luft und der unbekehrbare Raucherpöbel ist abgewandert in die nächstgelegenen Raucher-höhlen....Soweit vorerst zum Spezial-thema "Veranstaltungen"
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 | RIED: RAUCH-SCHWADEN BEGLEITEN H.C.STRACHE....... |  |
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| Anmeldungsdatum: 26.12.2009 |
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Verfasst am: 24.02.2010, 19:31 |
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STRAF-ANZEIGE gem.§ 14 Abs.4 TABAK-G wegen dauerhafter, schwerwiegender, vorsätzlicher und außerdem gewerbsmäßiger Mißachtung der Obliegenheiten nach § 13c TG in der JAHN-TURN-HALLE RIED im Innkreis, Friedrich- Thurnerstr.8.......An das Bundes-ministerium für Gesundheit, Radetzkystr.2, 1031 Wien, z.H. MR Dr. PIETSCH Franz als zuständiger Bereichsleiter Sektion III/B Drogen und Suchtmittel. Wie den OÖN vom Freitag, 19.2.10 auf S.4 deutlich genug zu entnehmen ist (ausführlicher Bericht von EDLINGER Anneliese), war auch die diesjährige "Aschermittwoch-Predigt" in der "berüchtigten" Rieder JAHN-TURN-HALLE von Rauchschwaden und Bierdunst geradezu "geschwängert", das heißt also, die gesetzlichen Bestimmungen über den Nichtraucherschutz in diesem "Raum öffentlichen Ortes" werden nach wie vor von den Verantwortlichen hartnäckig ignoriert und von den zuständigen Behörden offensichtlich problemlos "toleriert". Dies ist nur ein Beispiel für tausende andere gleichgelagerte Fälle: Veranstalter verschiedenster Herkunft finden nach wie vor bei Inhabern geeigneter Hallen und Säle schrankenlose Raucherlaubnis, obwohl es der Gesetzgeber längst verboten hat. Dazu darf ich nun ausdrücklich aus der ministeriellen Info vom Oktober 2008 zitieren (Internet- Download frei zugänglich unter www.bmg.gv.at):"RAUCHVERBOT AUCH BEI GESCHLOSSENEN VERANSTALTUNGEN ": Das TabakG nimmt geschlossene Veranstaltungen von den einschlägigen Bestimmungen des Nichtraucherschutzes nicht aus, sodaß die Schutzregelungen vor unfreiwilliger Tabakrauchexposition auch in diesen Fällen zur Anwendung gelangen. Davon betroffen sind beispielsweise Familien-(Taufen, Hochzeiten etc.) und Betriebs- ebenso wie Vereinsfeiern (Weihnachtsfeiern etc.), die in den Räumen eines Gastgewerbebetriebes oder auch in Räumen öffentlicher Orte (z.B. Weihnachtsfeier der Belegschaft in einem Amtsgebäude etc.) stattfinden, wobei auch Veranstaltungen in angemieteten Räumen miterfaßt sind." Im vorliegenden Falle ist einerseits verantwortlich der Obmann des Rieder Turnvereines STEGMÜLLER Georg , andererseits der Vermietungsbefugte und Gastronomieberechtigte Herr DIM Thomas. Ich ersuche nun die zuständige Oberbehörde um Intervention bei der säumigen BH Ried im Innkreis. Diese Anzeige wird in einigen Tagen auch in Papierform eingebracht mit diversen Unterlagen. Unter Hinweis auf mein vorgängiges Posting hier im "Ideenforum" möchte ich in gebotener Vehemenz einfordern eine radikal verschärfte Vorgangsweise gegen solche provokanten Vorsatz-Delinquenten, denn gerade im Bereich "VERANSTALTUNG" geht es nach wie vor drunter und drüber !!!
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 | nochmals zum Thema VERQUALMTE VERANSTALTUNGEN |  |
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 | DAS FACEBOOK-VOLKSBEGEHREN und "VERANSTALTUNGEN" |  |
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| Anmeldungsdatum: 26.12.2009 |
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Verfasst am: 05.03.2010, 14:43 |
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Erneut muß ich um volle Aufmerksamkeit ersuchen zum äußerst komplexen Problem "Ver-anstaltungen", zumal nun ernsthaft das angekündigte VB anläuft. Wie hier bereits ausführlich dargelegt und untermauert, besteht schon nach derzeitiger aktueller Rechtslage ein striktes Rauchverbot bei ALLEN Veranstaltungen, die in einem Betrieb stattfinden, der von den §§ 12 bis 13a TabakG erfaßt wird: somit in jedem "Raum öffentlichen Ortes" und auch in jedem Gastronomie-betrieb sowie in allen Sonderfällen, die vom § 13a TG erfaßt sind im dortigen Abs.1 !!! Ausgenommen sind derzeit leider noch rein private Vereinsfeiern in einem rein privaten Vereinslokal sowie Zeltfeste und ähnliches in sogenannten "Fliegenden Bauten" nach dem landesgesetzlichen Veranstaltungsrecht. Im derzeitigen TabakG kommt der Begriff" Veranstaltungen " leider nicht direkt vor in den bezughabenden §§ 12 bis 18 sondern nur im Bereich Werbe-verbot und Sponsoring (§ 11) .Auch in der hier schon ausführlich erwähnten EU C 296 vom 30.11.09 kommt dieser Begriff nur vor in P.23 der "Gründe", nicht jedoch in den 48 Punkten der WHO-Leitlinien dort im Anhang. Sehr wohl jedoch ist schlüssig erkennbar, daß ein striktes RV bei absolut allen öffentlichen Veranstaltungen in allen (also auch privaten) geschlossenen Räumen angestrebt wird einschließlich Zeltfeste etc. Das bayrische Volksbegehren hingegen, das einen äußerst umfangreichen taxativen Katalog sämtlicher Verbots-räume enthält, kennt ebenfalls den Begriff "Veranstaltungen" nicht im vorgelegten Gesetzes-entwurf !! Das nun anlaufende VB hier in Ö.hat derzeit noch überhaupt keinen Gesetzes-Entwurf , somit geht das ins Blinde und Leere..........ein exakt ausformulierter Gesetzes-Vorschlag ist jedoch unabdingbare Voraus-setzung für ein erfolgreiches VOLKS-BEGEHREN !!! Somit fordere ich nun die führenden "Volks-begehrer" auf , einen absolut unanfechtbaren Entwurf für ein völlig neues selbständiges "GESUNDHEITS-SCHUTZ-GESETZ" (GSG) vorzulegen wie im benachbarten Bayern!
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 | MILITANTER TIER-SCHUTZ und MILITANTER LUFT-SCHUTZ |  |
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| Anmeldungsdatum: 26.12.2009 |
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Verfasst am: 05.03.2010, 22:45 |
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Wenn man den nun in allen Medien überpräsenten Straf-prozeß gegen dieses erbärmliche Häufchen "Tier-schützer" mit seinen gesamten Hintergründen und Zusammenhängen genauer analysiert, dann bekommt man eine ungute Vorahnung derjeniger Konsequenzen, die uns drohen, wenn auch wir die behördliche Untätigkeit , Faulheit, Feigheit und Inkompetenz beim Vollzug der LUFT-SCHUTZ-Gesetze in gleicher Weise mit brachialem Aktionismus substituieren. Um nun ein schon seit vielen Jahren diskutiertes sprachliches Problem massiv anzupacken: wir müssen nun endlich wegkommen von unserem "Negativ-Image" als"NICHT-RAUCHER, NICHT-RAUCHER-SCHÜTZER etc.........wir sollten uns total auf das konzentrieren, was wir "tat-sächlich" sind, nämlich Schützer der reinen Atem-luft und Be-schützer der wehrlosen und schwachen Opfer der Tabak-rauch-Terroristen !Wenngleich der Begriff "LUFT-SCHUTZ" schon anderweitig in Verwendung ist (vor allem in Kriegs-zeiten), so bleibt doch gar nichts anderes nun übrig als die offensive Be-setzung dieses so prägnanten und kurzen Begriffes für unsere doch so edlen und absolut unverzichtbaren Bemühungen . Es gibt übrigens auch ein eigenes "LUFT-REIN-HALTE-GESETZ" des Bundes, dem ich in den nächsten Tagen hier eine eigene Abhandlung widmen werde. Noch eher bekannt ist das IG-L, das sogenannte "IMMISSIONS-SCHUTZ-GESETZ-LUFT", für das eigene Organe der mittelbaren Bundesverwaltung in den Umweltschutz-abteilungen der jeweiligen Landes-regierung tätig sind: man sieht sie zum Beispiel bei der peniblen Feinstaub-messung bei den stationären Mess-stellen und schon läuft am nächsten Tag in allen Medien die alljährliche winterliche Feinstaub-debatte......aber sie wagen sich keineswegs in die verrauchten Lokale und Veranstaltungs-stätten !Sie befassen sich nur mit der Außen-luft und lassen uns also völlig im Stich. Unumgänglich jedoch ist für die weitere Durchsetzung der Luftreinhaltung in Innen-räumen nun die offizielle Einsetzung amtlicher Organe, so wie das in vielen Ländern auf der ganzen Erde längst schon praktiziert wird. Auch die Leit-linien der WHO widmen diesen Durchsetzungs-Organen ausführliche Text-Passagen. Wie nun sollten wir diese Truppe nennen, die den unerwünschten und illegalen Rauch entschieden bekämpft und beseitigt :"LUFT-SCHUTZ-ORGAN"(LSO) wäre naheliegend, versuchen wir es doch einmal ! Bin schon gespannt, ob das angelaufene VB auch dafür Vorsorge treffen wird im Gesetzes-entwurf.
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 | Eu-GH KIPPT MINDEST-PREIS-REGELUNG des § 2 Abs.4 TABAK-G |  |
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| Anmeldungsdatum: 26.12.2009 |
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Verfasst am: 10.03.2010, 15:55 |
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Meine lieben Konforisten: sicher habt ihr alle am vergangenen Freitag, 5.3.10 in den Medien die vielfachen Berichte über die blamable Urteilsfällung am Luxenburger Eu-GH gelesen und gehört. Dazu muß ich euch alle nun wieder einladen auf eine gemeinsame Zeit-reise: schalten wir doch gute und volle 4 Jahre zurück ! Am 25.1.2006 hat National-Rat Erwin RASINGER mit weiteren 5 namentlich genannten und handschriftlich unterzeichneten Kollegen in der Einlauf-stelle des Parlaments den IA 777/A eingebracht, der als Initiativ-Antrag von Abgeordneten diese Mindest-Preis-Regelung für Zigaretten ins Rollen brachte: mit dem BGBl.Teil I Nr.47 wurde am 30.3.06 das diesbezügliche Gesetz kundgemacht, am 27.4.06 dann auch die detaillierte Verordnung im Teil II Nr.171............Soweit so gut, und nicht sonderlich auffällig für den nur oberflächlichen Beobachter.......ABER nicht für Spürgeister wie SATISESTO !!! und Artgenossen ! Denn: am 1.März 2006 kam es in der 139.Sitzung des National-rates unter Punkt 23 der Tages-ordnung zu wahrhaft mitternächtlicher Stunde zu einem äußerst heimtückischen und hinterhältigen AA 203 (ABÄNDERUNGS-ANTRAG), der aus dem eher harmlosen IA 777 eine enorm gefährliche "MOGEL-PACKUNG " machte !!! Exakt um 23 Uhr 25 Minuten holte die NR Barbara RIENER ohne die geringste Vorwarnung die Katze aus dem Sack: massive Absicherungs-maßnahmen für das letzte Glied in der langen Organisationskette der heimischen Tabak-Drogen-Mafia !!! Obwohl die gesamte Aktion von Rasinger + Co. aus dem Gesundheits-ausschuß des NR unter dem Vorwand der "Tabak-Prävention" gegenüber Jugendlichen nach der Vorgabe der WHO-FCTC gestartet worden war, degenerierte, devastierte und deterastierte diese überaus hinterlistige und scheinheilige Aktion ins absolut pure Gegenteil :es wurde daraus das 1.TRAFIKANTEN-ABSICHERUNGS-PAKET (und das 2.derartige Paket erfolgte dann zum Jahresende 2007) Denn durch diesen mitternächtlichen Überraschungsangriff erhielt der berüchtigte § 36 Abs.1 TABAK-MONOPOL-G seine heute geltende Fassung, die ich euch hiermit ins Stammbuch schreibe: "Tabaktrafikanten haben ihre Tätigkeit so auszuüben, daß der durch § 24 gewährte Gebietsschutz und das Monopolinteresse an der Nahversorgung gewahrt bleiben. Sie haben stets das Standesansehen zu wahren. Bei der Sortimentsgestaltung der Tabakwaren ist auf ein ausgewogenes und den jeweiligen Erfordernissen der Nahversorgung entsprechendes Angebot an verschiedenen Tabakwaren zu achten. Jede Einflußnahme Dritter, die auf eine Nichtanwendung der angeführten Grundsätze abzielt, ist verboten. Insbesondere ist dem Tabaktrafikanten die Annahme von Geld oder geldwerten Vorteilen in diesem Zusammenhang verboten " Fortsetzung folgt !
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 | HÜTET EUCH SEHR vor Dr. Erwin RASINGER und ART-GENOSSEN !!! |  |
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| Anmeldungsdatum: 26.12.2009 |
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Verfasst am: 10.03.2010, 17:47 |
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Nochmals zur besagten 139.Sitzung des National-rates der XXII. Gesetz-gebungs-periode am Mittwoch, 1.März 2006, in der die nun so blamabel verunglückte "Mindest-Preis-Regelung" für jugendliche Tschickomaniacs beschlossen worden war: es lohnt sich überaus, das amtliche Protokoll der gesamten diesbezüglichen Debatte genau zu studieren, ihr findet es am leichtesten über das große Übersichtsblatt, das man über jeden parlamentarischen Gesetz-werdungs-vorgang erhält auf folgendem Pfade: www.parlament.gv.at ....parlamentarisches Geschehen.....Direkteinstieg....Nationalrat....links unten "zurück-fensterln" in die XXII.GP. und dann unten anklicken das große A für Antrag, und oben eingeben die Nr. 777, dann erscheint das wichtigste Dokument für sämtliche Nachforschungs-aktionen mit bestens ausgestatteten Verlinkungen........Es gab also damals durchaus ernstzunehmende Warnungen vor dem Scheitern der Mindestpreisregelung über einen zwangsweise verordneten Verkaufspreis, der nur die Gewinne der Tschick-Fabrikanten erhöhte und gesetzlich absicherte......Wenige Tage später, am Donnerstag, 18.3.06 kam es dann auch inder 732. Sitzung des BUNDES-RATES zu einer ausführlichen interessanten Debatte,wobei BMG Maria Rauch-Kallat sehr ausführlich ihren persönlichen Leidensweg darlegte: "ich weiß, wovon ich rede: mein Vater, selbst ein schwerer Raucher, doppelt belastet, weil Gastwirt, ist mit 58 an Lungenkrebs gestorben. Ich war damals 17. Ich weiß also, wovon ich rede. Ich bin als Kind im RAUCH aufgewachsen, im Gasthaus und natürlich auch in der eigenen Wohnung. Beide Brüder, die um 10 und elf Jahre älter waren, waren schwere Raucher. Also ich habe als Kind viel mitbekommen. Ich habe dann bis zu meinem 35. Lebensjahr keine Zigarette angerührt - ich war mit einem militanten Nichtraucher verheiratet. Ein Teil meiner Emanzipations-bewegung war dann, daß ich begonnen habe zu rauchen ...........und ich bin dauernd im Clinch mit der Parlamentsdirektion......(weil sogar im Parlaments-gebäude das parlamentarisch beschlossene Gesetz nur sehr schwer durchsetzbar war !) Und dann folgen noch interessante Berichte von Problemen auf Veranstaltungen ,über die damalige üble Verleumdungs-kampagne gegen sie in den Trafiken ("Achtung: diese Frau will Sie ent-mündigen ") Kurzum: NR Erwin RASINGER gibt sich gerne als Prot-agonist der Anti-Tabak-Liga, wenn man ihm aber genauer auf die Finger schaut und alle seine eher langweiligen Reden im Nationalrat seit 1995 genauer analysiert, dann entpuppt er sich durchaus als willfähriger Unterstützer und Zementierer der offensichtlich felsenfest verankerten nationalen Tabak-Drogen-Mafia. Er persönlich hat die derzeitige total vermurxte Situation ganz besonders zu verantworten: denn er hat auch für die mehrfach verfassungswidrige Regierungsvorlage zur 6.Novelle TabakG gestimmt, die ein Chaos sondergleichen ausgelöst hat, das nun weder das Facebook-VB beseitigen wird, noch der von den angeblich "Grünen" angekündigte Initiativ-Antrag.
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 | Unser "PARL-AM-END" als URSACHE ALLER ÜBEL ? |  |
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Verfasst am: 10.03.2010, 22:45 |
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Vor wenigen Tagen gab es in den Salzburger Nachrichten (und auch in vielen anderen Medien) einen ausführlichen Bericht über den dramatischen baufälligen Zustand des noch aus der Monarchie-zeit stammenden Parlaments-gebäudes und dazu eine ganz bissige Karikatur mit einem tatsächlich einstürzenden "Redhaus". Anlaß genug, darüber nachzudenken, was dort wirklich geschieht in bezug auf unsere Materie!! Denn auch dem gesamten TABAK-MONOPOL-G und ebenso dem TABAK-STEUER-G liegen Mehrheitsbeschlüsse des Nationalrates und Zustimmungen des Bundesrates zu Grunde. Und so müssen wir bestürzt zur Kenntnis nehmen, daß es ein geradezu zwingendes staatspolitisches Interesse an der monopolistischen "NAH-VERSORGUNG" mit Tschick aller erdenklichen Gattungen gibt an jeder zweiten Straßenecke, daß die Tabak-Drogen-Kleindealer defacto Staatsangestellte sind, die durch einen förmlichen BE-STELLUNGS-VERTRAG mit GEBIETS-SCHUTZ auf eine exakt vorgeschriebene Standortfläche gestellt werden......daß selbige ein überaus hohes "STANDES-ANSEHEN" zu wahren haben und noch vieles mehr dergleichen!! Merkt ihr, wie total verlogen und heuchlerisch diese ganze Tabak-Politik hierzulande ist, wie unglaubwürdig das permanente Geseufze von der "PRÄ-VENTION" und daß man nun total dahinter sein müsse, daß kein einziger Jugendlicher mehr überhaupt zu rauchen anfängt usw.....Offensichtlich ist all dies auch keinerlei vorrangiges Thema für die jetzige Regierung und es ist mit gutem Grund zu befürchten, daß das nun ernsthaft angelaufene Facebook-VB, soferne es überhaupt die gesetzlichen Hürden bis ins Parlament schafft, nur zu einer folgenlosen halbstündigen "Dampf-Plauderei" im Nationalrat führt und dann genauso versandet wie die allermeisten bisherigen "Volks-begehren". Denn auch die nur geringfügige räumliche Verschiebung des allgegenwärtigen Raucherproblems vor die Eingangstüren wird die Sachlage nicht wirklich verbessern. Es braucht nun einen entschiedenen Kraftakt sondergleichen: totale Abwendung von der monopolistischen Tabako-kratie, eine totale Absage gegenüber den Dämonen der Kapno-mania !!!
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 | Das UMFASSENDE LUFT-REIN-HALTE-GEBOT des § 2 B-LRHG 2002 |  |
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Verfasst am: 14.03.2010, 18:07 |
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Erneut muß ich euch, liebe Konforisten , bitten, mit mir ganze 8 Jahre zurückzublättern: im Frühjahr 2002 hat der damalige Bundes-minister für Umwelt Willi MOLTERER unter der Nr.279 ME/XXI.GP. den Ministerial-entwurf für ein grundlegendes LUFT-REIN-HALTE-GESETZ des Bundes zur üblichen Begutachtung ausgesandt. Am 3.6.02 wurde dann im Parlament die offizielle Regierungs-vorlage 1159 d.B.NR eingebracht, die dann der zuständige Umwelt-ausschuß noch wesentlich abgeändert hat. Im Plenum des National-rates kam es dann in der 110. Sitzung am 10.7.02 noch zu einer heftigen Debatte, die nachzulesen ich sehr empfehlen möchte. Der Bundesrat erteilte dann in seiner 690.Sitzung die erforderliche Zustimmung und am 13.8.2002 erblickte dann das BGBl.Teil I/Nr.137 das Licht der Welt. Leider ist dieses Gesetz total unbekannt in der gesamten Öffentlichkeit und so möchte ich euch besonders den § 2 Abs.1 in Erinnerung rufen: "Jedermann ist verpflichtet, bei allen seinen Handlungen und Unterlassungen darauf zu achten, daß die natürliche Zusammensetzung der Luft durch Luftschadstoffe im Sinne des § 2 Abs.1 des IMMISSIONS-SCHUTZ-GESETZES-LUFT , BGBl. Nr.115/1997 in der jeweils geltenden Fassung, wie Partikel, Gase, Dämpfe,Geruchsstoffe und Aerosole, nicht in einem dem Ziel dieses Bundesgesetzes widersprechenden Ausmaß verändert wird." Dieses Bundesluftreinhaltegesetz, wie es offiziell genannt wird, gilt für den gesamten Freibereich einschließlich offener oder nur halboffener Baulichkeiten, wie Z.Bsp. Bus-Haltestellen, Bahnsteige, überdachte Vorplätze, offene Passagen Durchhäuser, Unterführungen etc.........also nahtlos bis zu jenem Bereich, der hinter der jeweiligen Tür beginnt und vom TabakG, vom ArbeitnehmerschutzG etc. geregelt wird. Für die behördliche Überprüfung ist auch hier an sich die jeweilige BVB zuständig, in der Praxis aber eher die schon erwähnten Organe der "Luft-schutz-Polizei" in den Umwelt-abteilungen der jeweiligen Landes-regierung im Sinne der nur mittelbaren Bundes-verwaltung. Witzigerweise findet sich in den ministeriellen Erläuterungen zur obzit.RV 1159 auf S.8 ganz oben die merkwürdige Behauptung in apodiktischer Form: "Rauchen ist nicht unter das Verbrennungsverbot zu subsumieren " Da hat also schon jemand im Umwelt-ministerium daran gedacht, daß das Rauchen eigentlich im gesamten Freibereich (wie oben dargelegt) schon allein aufgrund dieses Gesetzes verboten und strafbar wäre, sodaß es einer förmlichen "General-absolution" für dieses merkwürdige und irgendwie unerklärliche Rauch-Erzeugen vieler unserer Zeitgenossen bedurfte !!! Und damit sind wir wieder mitten im legistischen Hauptproblem: wie sollte man dasRauch-Verbot bzw. das Luft-Rein-Halte-Gebot räumlich abgrenzen, sodaß es weder Schlupflöcher noch Hintertürl gibt ? Das derzeitige TabakG stellt ausschließlich ab auf rundum geschlossene"RÄUME", während in anderen Ländern auch gewisse Freibereiche erfaßt werden, Z.Bsp. Kinder-Spielplätze , Sportanlage, Bus-Stationen etc. Die nun enorm wichtige C 297 der EU vom 30.11.09 hat jedoch eine stark abweichende Begriffs-welt und spricht von (völlig) rauchfreier "UMGEBUNGS-LUFT" und meint damit aber vorrangig die Innen-luft und erst im erweiterten Sinne geht es dort dann um jeden überdachten "RAUM", der öffentlich oder auch nur gemeinschaftlich genützt wird, auch wenn er nur eine oder gar keine Wand hat, wie Flugdächer auf Tankstellen etc.....Wir sehen also nun vorrangig für unsere heimische Legistik hier in Ö. die Notwendigkeit, die wichtigen Begriffe völlig neu zu definieren, in Abstimmung mit den rechtsverbindlichen Vorgaben der WHO und der sehr ernst zu nehmenden Empfehlung des Rates der Communitas Europaea .
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 | § 278a StGB trifft voll zu auf die nat.TABAK-DROGEN-MAFIA ! |  |
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| Anmeldungsdatum: 26.12.2009 |
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Verfasst am: 14.03.2010, 22:26 |
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Der § 278a Straf-gesetz-buch der Republik Ö. lautet: "Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs.3 ), ..............1.die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen imBereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder SUCHT-MITTELN ausgerichtet ist...........2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und ............3.die andere zu KORRUMPIEREN oder EINZUSCHÜCHTERN oder sich auf besondere Weise gegen STRAF-VERFOLGUNGS-MASSNAHMEN ABZUSCHIRMEN SUCHT, ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen. § 278 Abs.4 gilt entsprechend." (Überschrift lautet: "KRIMINELLE ORGANISATION").....................................Mit dieser Beschreibung haben wir in vielen Punkten eine sehr zutreffende Charakterisierung der mafiosen Machenschaften des heimischen und somit NATIONALEN TABAK-DROGEN-KARTELLS als Ableger und Zweig des weltweiten Geflechts. Es kann also nur eine Frage der Zeit sein, bis all diese Aspekte vor einem östereichischen Straf-Gericht landen, zumalen gegen ganz unvergleichlich harmlosere Verbindungen dieser berüchtigte "Mafia-Paragraf" nun in Aktion gesetzt worden ist. (Tier-schützer, Vater-rechts-aktivisten etc.) Welcher Kriminal-Polizist nun wagt es als erster, ernsthaft die Ermittlungen aufzunehmen und eine "SOKO-TSCHICK" einzurichten ?? Wer wagt es, Anzeige zu erstatten bei der speziellen Korruptions-staatsanwaltschaft in Wien? Wer durchbricht als erster hörbar die große OMERTA ???
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Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
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